DOBLER RECHTSANWÄLTE
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Der Name DOBLER RECHTSANWÄLTE steht seit seiner Gründung durch Dr. iur. Alois Dobler im Jahr 1959 für lösungsorientierte rechtliche Beratung und prozessuale Interessenvertretung in allen Bereichen des Privat-, Wirtschafts-, Straf- und öffentlichen Rechts.

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  • Prozessvertretung

    Vertragsrecht
    Wirtschaftsrecht
    Arbeitsrecht
    Baurecht
    Forderungsrecht
    Strafrecht
    Familien- und Scheidungsrecht
    Insolvenzrecht und Restrukturierungen
    Strassenverkehrsrecht
    Erbrecht
    Mietrecht

  • Beratung

    Nachlassplanung
    Vertragsverhandlung
    Finanzierung
    Bauprojektierung
    Altersvorsorge
    Unternehmensentwicklung

  • Beurkundungen und Beglaubigungen

    Eheverträge
    Erbverträge
    Vorsorgeaufträge
    Testamente
    Beglaubigung von Unterschrift und Kopien
    Gründungen (AG, GmbH etc.)
    handelsrechtliche Beurkundungen

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